Fraktionsregelwerk - Visual-V
Präambel
Das Regelwerk hat Vorrang vor dem sogenannten „Reallife-Prinzip“. Das Team von Visual-V behält sich das Recht vor, Spieler von den Plattformen auszuschließen, auch wenn kein direkter Verstoß gegen eine ausdrücklich genannte Regel vorliegt. Die Missachtung einzelner oder mehrerer Regeln kann durch die Leaderschaft, die jeweilige Fraktionsleitung oder durch das Team von Visual-V sanktioniert werden. Verstößt eine gesamte Fraktion gegen Regeln, so kann die Projektleitung entsprechende Maßnahmen ergreifen. Jede Situation wird unter Berücksichtigung des „Reallife-Prinzips“ sowie der bestehenden Regelwerke bewertet.
Geltungsbereich
Das Fraktionsregelwerk findet Anwendung auf dem Ingame-Server für alle Spieler, die einer Fraktion oder Gang angehören. Es besitzt Vorrang vor internen Regelungen.
Inhaltsverzeichnis
§1 Bewerbungen
Jede Fraktion ist verpflichtet, klare Mindestanforderungen für eine Aufnahme festzulegen und im Forum sichtbar niederzuschreiben.
Vor einer Einladung muss im dafür öffentlichen Forenbereich eine angenommene Bewerbung des Spielers einsehbar sein (bis zum 30.11.2025 ausgesetzt).
Die Aufnahme von Bewerbern im Gegenzug für Leistungen oder Gegenleistungen ist untersagt.
Eine einmal zurückgezogene Bewerbung darf nachträglich nicht erneut eröffnet werden.
Archivierte Bewerbungen sind spätestens nach einem Monat endgültig zu löschen.
Jede Fraktion ist verpflichtet, eine aktuelle Mitgliederliste zu führen.
Die Mitgliederliste muss im Forum veröffentlicht werden.
Änderungen müssen schriftlich als Beitrag öffentlich niedergeschrieben werden.
§2 Teamspeak³
Die Teamspeak³-Channel einer Fraktion dürfen nicht umbenannt werden und nur für ihren tatsächlichen Gebrauch verwendet werden.
Sämtliche Mitglieder einer Fraktion besitzen eine Teamspeak³-Pflicht, sofern dies von der Leaderschaft verlangt wird.
Jedes Fraktionsmitglied ist verpflichtet, seinen Teamspeak³-Client mit dem Forum zu verbinden.
§3 Leaderschaft
Die Leaderschaft ist verpflichtet, nur Spieler zu inviten, welche eine Bewerbung mit ihren eigenen Forenaccounts beworben haben (bis zum 30.11.2025 ausgesetzt).
Der Leaderschaft ist es untersagt, Spieler aus Spaß zu inviten oder uninviten.
Beförderungen und Degradierungen dürfen nur von der Leaderschaft vorgenommen werden und müssen im Forum niedergeschrieben sein.
Die Leaderschaft darf Beförderungen und Degradierungen nicht als Mittel zum Zweck missbrauchen.
Der Leaderschaft ist es untersagt, Geld oder andere Wertgegenstände ohne triftigen Grund von den Fraktionsmitgliedern einzufordern.
§4 Beschwerden
Beschwerden an ein Fraktionsmitglied müssen im dafür vorgesehenen Forum der jeweiligen Fraktion niedergeschrieben werden.
Beschwerden sind ausschließlich von der Leaderschaft zu bearbeiten. Zeugen, welche diesen Vorfall beobachtet haben, haben Postberechtigung.
Beschwerden, welche gegen einen Leader gerichtet sind, müssen direkt an ein Teammitglied herangetragen werden. Dasselbe gilt für Beschwerden gegen die Fraktion.
Beschwerden sind unter Berücksichtigung wahrheitsgemäßer Aussagen per Forenkonversation einzureichen.
Im Falle einer Beschwerde gegen einen Co-Leader ist die Leaderschaft zu kontaktieren.
Eine Beschwerde darf nur unter wahrheitsgemäßen Aussagen als gerechtfertigt bewertet werden (Beweise wie Screenshots, Ton- oder Videoaufnahmen).
Die Leaderschaft ist berechtigt, je nach Härtefall zu entscheiden, einschließlich Degradierungen oder Uninvites.
Im Falle eines Uninvites kann ein Bewerbungs- und Fraktionsverbot erteilt werden (max. 6 Monate).
Ein Fraktionsverbot darf maximal 6 Monate dauern.